Bei Fahrzeugpfändung
Ludwigsburg führt Parkkralle ein

Ludwigsburg führt Parkkralle ein - In vielen Kommunen ist sie längst eingeführt - jetzt greift auch die Stadt Ludwigsburg zur Parkkralle und pfändet damit Fahrzeuge bei notorischen Schuldnerinnen und Schuldnern.
Ein grellroter Aufkleber an der Fahrerseite weist darauf hin, dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann. Die Telefonnummer zur Kontaktaufnahme mit den Vollstreckungsbeamten steht gleich mit drauf.
Wie der Fachbereich Finanzen mitteilt, kommt diese mechanische Wegfahrsperre künftig zum Einsatz, wenn alle Bemühungen erfolglos bleiben, mit einer Schuldnerin oder einem Schuldner in Kontakt zu treten. Sprich: Wer sich trotz mehrmaliger Mahnungen und Aufforderungen durch die Vollstreckungsbeamten nicht rührt, riskiert sein Fahrzeug. Maximal drei Werktage bleibt die Parkkralle am Fahrzeug. So lange haben die Schuldner Zeit, die städtischen Forderungen zu begleichen. Geschieht das nicht, lässt die Stadt das Fahrzeug abschleppen.
Auch in der Vergangenheit wurden Autos gepfändet. Sie mussten dafür jedoch abgeschleppt und auf dem Gelände des Abschleppunternehmens abgestellt werden. Oft standen sie dann tagelang, bis Bewegung in die Sache kam. Mit Parkkralle geht es meist schneller. Vorteil für die Schuldnerinnen und Schuldner: Weil sie in der Regel gleich reagieren, entfallen für sie Abschlepp- und Standplatzkosten in Höhe von etwa 180 Euro. Vorteil für die Stadt: Sie kommt schneller und mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand zu ihrem Geld. So hat die Parkkralle für beide Seiten Vorteile, betonen die städtischen Vollstreckungsbeamten.
Erfahrungen aus anderen Städten und Gemeinden bestätigen diese Einschätzung. Sie zeigen auch, dass sich die Zahlungsmoral deutlich verbessert hat, seit Parkkrallen im Einsatz sind. Ein wirkungsvolles Mittel also, dessen Rechtmäßigkeit mehrfach gerichtlich festgestellt wurde. Und besser als eine Lohnpfändung allemal.
Die drei städtischen Vollstreckungsbeamten bearbeiteten 2009 rund 5.600 Aufträge aus eigener Vollstreckung, interkommunaler Vollstreckung und Amtshilfeersuchen aus anderen Städten. Dabei ging es um eine Forderungssumme von 1.152.956 Euro. Die Hälfte der Fälle betraf den Bereich der Ordnungswidrigkeiten, der Rest teilte sich auf in die Bereiche Grundsteuer, Gewerbesteuer und andere öffentlich-rechtliche Forderungen.
(red)
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