Seit 1. April
Schufa Auskunft kostenlos einmal im Jahr

Schufa Auskunft kostenlos einmal im Jahr. Seit dem 1. April 2010 ist das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Ziel der Novellierung war es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, welche Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben. Seither ist die Schufa Selbstauskunft einmal im Jahr kostenlos abfragbar.
Im ersten Monat nach Inkrafttreten der Bundesdatenschutznovelle haben rund 224.000 Verbraucher eine Auskunft über ihre bei der Schufa gespeicherten Daten angefragt. Das sind etwa doppelt so viele wie im Monat April 2009. Nach einem verstärkten Interesse in den ersten beiden Wochen des Monats April hat sich die Nachfrage in der zweiten Monatshälfte wieder normalisiert.
„Trotz der erhöhten Nachfrage nach Auskünften in den ersten Wochen kommt es nur zu vergleichsweise geringen Rückmeldungen oder -fragen durch die Verbraucher“, so Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der Schufa Holding AG. In den meisten Fällen handelt es sich um Hinweise zu Aktualisierungen der Daten, also z.B. um das Ergänzen von Vertragsinformationen. (red/mp)
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