Bus-Streik in Ludwigsburg, Tübingen, Reutlingen - Mit Beginn der Frühschicht hat heute Morgen der Warnstreik im privaten Bus-Gewerbe in Baden-Württemberg begonnen.
ver.di hat die Beschäftigten nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden zu ganztägigen Arbeitsniederlegungen aufgerufen. An allen Bus-Streik Standorten haben sich die Kernbelegschaften „nahezu geschlossen" am Streik beteiligt, auch die Beschäftigten „etlicher" Subunternehmer folgten dem Aufruf.
In mehreren Städten setzen die Unternehmer entgegen den Abkommen mit ver.di Rentnerinnen und Rentner als Bus-Streik-Brecher ein. ver.di kündigte an, falls weitere Streiks nötig sind, in diesen Städten Aktionen nicht mehr im Vorfeld bekanntzugeben.
ver.di rechnet in den betroffenen Städten und in deren Umland heute den ganzen Tag mit starken Störungen im Fahrbetrieb. Am Bus-Streik beteiligen sich heute über 1.000 Beschäftigte.
Rudolf Hausmann, ver.di Verhandlungsführer: „Diese beeindruckend geschlossene Streikbewegung in einer so kleinteiligen Branche zeigt die Entschlossenheit der Beschäftigten.
Jetzt ist es Zeit für die Arbeitgeber, uns einen großen Schritt entgegen zu kommen."
Der Bus-Streik findet statt in: Markgräfler Land, Bietigheim-Bissingen; Ludwigsburg, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd, Neuenstadt, Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall Land, Tübingen, Reutlingen, Tuttlingen, Trossingen und viele weitere Gemeinden.
In den Tarifverhandlungen im privaten Omnibusgewerbe zwischen dem Arbeitgeberverband WBO und ver.di Baden-Württemberg für den gekündigten Manteltarifvertrag findet heute der erste Warnstreik statt. Nach drei Verhandlungsrunden hatte ver.di vor Weihnachten die Arbeitgeber nochmals aufgefordert, ihr Angebot zu verbessern. Dies wurde abgelehnt.
ver.di fordert deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und hat das vorliegende Angebot des WBO als „völlig ungenügend" bezeichnet.
Betroffen sind von den Tarifverhandlungen mehrere Tausend Beschäftigte der privaten Omnibusunternehmen in ganz Baden-Württemberg.
ver.di fordert unter anderem:
100 Prozent-Lohnfortzahlung im Krankheitsfall;
Bezahlung während des Urlaubs, ohne dass für zurückliegende Krankheitstage Geld abgezogen wird;
bezahlte Freistellung durch die Arbeitgeber für Fahrer, die an von der EU vorgeschriebenen Schulungen teilnehmen;
Gleichbehandlung bei der Feiertagsregelung für Beschäftigte im Schichtdienst mit Angestellten;
30 Tage Urlaub für alle;
Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
ein volles Weihnachtsgeld;
einen Tarifvertrag für Auszubildende und Angestellte;
Schichten nur noch einmal teilbar (Hintergrund: Die Fahrer sind 12 bis 13 Stunden im Einsatz und erhalten nur wenige Stunden davon bezahlt);
Abschaffung der zehn-prozentigen Kürzung für Neueinsteiger