Änderung: Sorgerecht für Väter 2011 - Wie die Landesregierung bekannt gibt, unterstützt das Land Baden-Württemberg den im Januar 2011 vorgelegten Kompromissvorschlag für die Änderung der Regelung für das Sorgerecht für ledige Väter und Mütter.
Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass die nicht verheiratete Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht hätte. Erklärt der Vater durch Abgabe einer sogenannten Sorgeerklärung allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die elterliche Sorge ausüben will, hat die Mutter acht Wochen Zeit, sich eine Meinung über die gemeinsame Sorge zu bilden.
Äußert sich die Mutter nicht, entsteht nach dieser Zeit das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern kraft Gesetzes. Widerspricht die Mutter dagegen dem gemeinsamen Sorgerecht, hat der Vater die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen.
Das Gericht hätte dann zu entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht für Väter und Mütter dem Kindeswohl widerspricht oder nicht.
Der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) unterstützt den im Januar 2011 vorgelegten Kompromissvorschlag der Bundesjustizministerin zum Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern.
„Der Kompromissvorschlag der Bundesjustizministerin ist ausgewogen.Ich halte ihn für sehr gelungen. Er stärkt die Rechte lediger Väter und berücksichtigt zugleich die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts", sagte Goll beim „Foyer Liberal". (red/mj)